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  • Geboren 20.10.1966 

  • Abiturprüfung im Jahre 1987 an der Martin-Buber-Oberschule/Berlin-Spandau 

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin

  • Schwerpunkt des Studiums: Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht 

  • Tätigkeit als freier Übersetzer an einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin 

  • Juli 1993 erste juristische Staatsprüfung 

  • Justizangestellter beim Kammergericht Berlin  

  • Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Einsatz am Amtsgericht Wedding, Arbeitsgericht Berlin, bei der Staatsanwaltschaft in Berlin, einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin und im Bezirksamt Spandau von Berlin 

  • Juni 1996 zweite juristische Staatsprüfung 

  • seit August 1996 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Präsidentin des Kammergerichts und Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Berlin; seit der Zulassung in eigener Kanzlei selbständig tätig 

  • seit Januar 2009 Fachanwalt für Familienrecht 

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V., in der Arbeitsgemeinschaft  Familienrecht  des DAV

  • Mitglied der TD-IHK (Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer)

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