Fachanwalt für Familienrecht
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Geboren 20.10.1966
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Abiturprüfung im Jahre 1987 an der Martin-Buber-Oberschule/Berlin-Spandau
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Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin
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Schwerpunkt des Studiums: Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht
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Tätigkeit als freier Übersetzer an einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin
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Juli 1993 erste juristische Staatsprüfung
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Justizangestellter beim Kammergericht Berlin
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Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Einsatz am Amtsgericht Wedding, Arbeitsgericht Berlin, bei der Staatsanwaltschaft in Berlin, einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin und im Bezirksamt Spandau von Berlin
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Juni 1996 zweite juristische Staatsprüfung
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seit August 1996 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Präsidentin des Kammergerichts und Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Berlin; seit der Zulassung in eigener Kanzlei selbständig tätig
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seit Januar 2009 Fachanwalt für Familienrecht
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Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
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Mitglied der TD-IHK (Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer)